Unterstützungen für Schulveranstaltungen
(Download einer Zusammenfassung der Unterstützungsrichtlinien:Förderungsinfo - Formular.pdf (86 k))
Um auch finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme Ihrer Schulkinder an Schulveranstaltungen ermöglichen zu können, gibt es verschiedene Stellen, Institutionen und Organisationen, die bei schulischen Veranstaltungen Förderungen und/oder Unterstützungen gewähren.
Hier wollen wir Ihnen eine Übersicht geben, wo man in der Steiermark um Unterstützungen ansuchen kann. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, das diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellt und auch keinerlei Rechtsanspruch auf Unterstützungen besteht. Über die Voraussetzungen und Bedingungen sowie über die verschiedenen Formalitäten erkundigen Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Organisationen.
Allgemeine Unterstützungen
- ÖJRK - Österreichisches Jugendrotkreuz
ÖJRK Beihilfenformular (.pdf) - (Antragsfrist 30. April des jeweiligen Schuljahres)
Das ÖJRK gewährt eine Beihilfe momentan nur für Sportwochen, Schullandwochen, Wienwochen o.ä. aber nicht für Sprachreisen. (Anm: Es gibt aber Überlegungen dies künftig zu ändern.) - LSR - Landesschulrat für Steiermark
Formulare dazu liegen hier nur mehr im Sekretariat der Schulen auf! Siehe Merkblatt (Antragsfrist 31.März des jeweiligen Schuljahres)
LSR - Schülerunterstützungen, Voraussetzungen
LSR - Schülerbeihilfe allgemein
- Bm:ukk - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Formulare dazu liegen hier nur mehr im Sekretariat der Schulen auf! Siehe Merkblatt (Antragsfrist 31.März des jeweiligen Schuljahres)
BMUKK - Schulbeihilfen allgemein
Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen - BMUKK
Rundschreiben Schulbeihilfe - Formular.pdf (56 k)
Schulveranstaltungen Schulrecht Info - Formular.pdf (341 k)
- AK - Arbeiterkammer Steiermark
(„Anträge für das Schuljahr 2011/12 müssen bis spätestens 15. Jänner 2012 (Datum des Poststempels gilt) in der AK eingelangt sein.“)
AK Schulbeihilfe Antrag Neu - Formular.pdf (116 k)
AK Schulbeihilfe Richtlinie Neu - Formular.pdf (97 k)
AK - Beihilfen für Schüler und Studenten
Die AK bietet allgemeine Schulbeihilfen an, aber keine Unterstützung für Schulveranstaltungen. - Gemeinden und Stadt Graz
Schulbeihilfen und Unterstützungen für Schulveranstaltungen sind bei den Öffentlichen Ämtern individuell geregelt und sehr unterschiedlich. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, bei Ihrer Heimatgemeinde direkt anzufragen.
Unterstützungen durch den Elternverein Dreihackengasse
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Förderungsmöglichkeiten
Der Elternverein fördert im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten projektbezogene, schulische Veranstaltungen und Tätigkeiten (Klassen- und Gruppenprojekte, Workshops, ...) und unterstützt individuelle Teilnahmen an Schulveranstaltungen (Schikurs, Sommersportwoche, Projekttage, Kulturreise, Sprachreise, ...) durch direkte Zuschüsse.
Die Rahmenbedingungen legen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Elternverein fest. Der Elternverein stellt aber klar, das es keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch den EV gibt und die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe beim Elternvereinsvorstand liegt. - Antragsteller, Veranstaltung, Voraussetzungen
Der Antrag für eine Projekt- und/oder Gruppenunterstützung muß durch die zuständige, verantwortliche Lehrperson eingebracht werden. Unterstützt werden Projekte und Tätigkeiten, die eine größere Anzahl an Schülern betrifft und einen klaren Bezug zum Lehrplan haben.
Einen Antrag auf individuelle finanzielle Unterstützung kann jede/r Erziehungsberechtigte eines/r Schülers/In des Gymnasiums Dreihackengasse einmalig für jede Veranstaltung stellen. Voraussetzung für die Behandlung eines Unterstützungsantrags im Elternvereinsvorstand ist die aufrechte Mitgliedschaft im Elternverein durch Einzahlung des Mitgliedsbetrages.Anträge können nur für schulische oder schulbezogene Veranstaltungen eingebracht werden, deren Gesamtkosten € 70,-- übersteigen und mindestens zwei Übernachtungen beinhalten.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und die Einreichung aller nötigen Beilagen (Rechnungen bzw. Einkommensnachweise, Unterstützungszusagen anderer Institutionen/Organisationen).
Bei Anträgen auf individuelle Unterstützungen ist ein Nachweis für Anträge bei anderen Institutionen/Organisationen (Stadt Graz, Landesschulrat, Wohngemeinde, Rotes Kreuz, Arbeiterkammer, ...) bzw. über die Gewährung weiterer Förderungen beizulegen.
Bei Vorliegen aller nötigen Unterlagen ist die Bedürftigkeit des/der Antragstellers/In entsprechend den Richtlinien des Elternvereins ausschlaggebend für die Zuerkennung einer Förderung. - Vorgehensweise, Ablauf und Fristen
Der/die Antragsteller/In muß das vollständig ausgefüllte Formular (siehe unten) vom Klassenvorstand unterzeichnen lassen und in Folge mit allen Einkommensnachweisen (als Beilagen) beim Elternverein einreichen.
Alle Anträge müssen ausnahmslos 6 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung beim Elternverein eingereicht werden.
Der Elternverein errechnet in der nächstmöglichen Sitzung entsprechend seinen Richtlinien und Vorlagen die Berechnungsbasis. Bei Zuerkennung einer Förderung wird der beschlossene Betrag auf das Schulkonto für diese Veranstaltung überwiesen und der/die Antragsteller/In sowie die zuständige und verantwortliche Lehrperson über die Unterstützung informiert.
Der Elternverein behält sich das Recht vor, bei unrichtigen Angaben, nicht- Teilnahme an einer Veranstaltung oder zuviel bezahlten Zuschüssen die Förderung zurück zu fordern. - Bemessungsgrundlage
Für die Zuerkennung einer finanziellen Unterstützung wird in Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes Steiermark das "gewichtete Familien- Nettoeinkommen pro Kopf" als Berechnungsbasis herangezogen.
Formular-Download
- Hier können Sie das Formular zum Antrag
auf finanzielle Unterstützung herunterladen:
Antrag auf individuelle Unterstützung - Formular.pdf (90 k)
Antrag auf Projekt-/Gruppen-/Klassen- Unterstützung - Formular.pdf (89 k)