Willkommen auf unserer Homepage!
Wir als Elternverein (kurz "EV") fühlen uns verantwortlich, an der Gestaltung des Schullebens nach unseren Kräften mitzuwirken und laden alle Eltern ein, uns zu unterstützen und mitzuarbeiten. Die Aufgaben des EV sind vielfältig und wir vertreten die Anliegen unserer Kinder und jene der Eltern in der Schule.
Der EV ist auch auf Ihre Mitarbeit angewiesen und möchte möglichst viele Eltern über seine Tätigkeiten informieren. Wenn sie Interesse haben, Informationen von uns per E-Mail ("Newsletter") zu erhalten, senden sie uns Ihren Namen, die Klasse ihres/ihrer Kind/er und ihre E-Mail-Adresse an elternverein@3hacken.at.
Der EV entsendet Mitglieder in den Schulgemeinschaftsausschuß (SGA: 3 Eltern, 3 Schüler/Innen und 3 Lehrer/Innen). Im SGA werden all jene Beschlüsse gefaßt, die schulautonom entschieden werden (Der SGA). Anliegen die Sie im SGA behandelt haben möchten, richten Sie bitte an die Elternvertreter im SGA ("Elternverteter").
Der EV fühlt sich verantwortlich, mit den finanziellen Mitteln, die durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring eingebracht werden, dort zu unterstützen, wo über die Grenzen des Schulbudgets hinaus Aufwendungen getätigt werden müssen. An dieser Stelle danken wir allen Eltern, die den freiwilligen Mitgliedsbeitrag eingezahlt haben. Nur dadurch sind finanziellen Unterstützungen möglich! Im Schuljahr 2010-11 konnten dadurch alleine sowohl indiv. Einzelunterstützungs- als auch Projekt-Anträge mit ca. 5.700.— € unterstützt werden.
Was wir außerdem noch machen
Karli Printi - Hefte und Collegeblöcke
Der EV besorgt und stellt allen Schülern "Karli Printi"- Hefte und Collegeblöcke der Firma "print & more" durch EV Subvention zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Die Hefte haben ein eigenes "Gymnasium Dreihacken"- Design und viele weitere Vorteile wie:
- Die Eltern werden beim Schulartikeleinkauf finanziell entlastet und ersparen sich den Einkaufsstreß.
- Die Schule hat dadurch ein Image- und Präsentationsmedium.
- Die „Karli Printi Hefte“ werden auf 100 % Recyclingpapier gedruckt, schonen daher die Umwelt und sind mit dem "Österreichischen Umweltzeichen" ausgezeichnet.
- Von jedem verkauften „Karli Printi Heft“ geht 1 Cent an die Schule „Holy Trinity“ in Nigeria.
Die Hefte können von den Schülerinnen und Schülern in der Schul-Bibliothek
während deren Öffnungszeiten gekauft werden.
(aktuelle Verkaufspreise: Hefte 16 Blatt: 0,40 €, 32 Blatt: 0,50 €; College-Blöcke: 1.-- €)
Bei Interesse an den Heften wenden Sie sich bitte an den Klassenvorstand Ihres Kindes.
Außerdem bekommen alle Schulanfänger bzw. Neueinsteiger als kleines „Präsent“
ein Schul-Karli-Printi-Heft auf Kosten des Elternvereins.
Übungsräume Musikgymnasium
Nachdem schon länger der Wunsch von Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern
nach geeigneten Übungsmöglichkeiten in der Schule geäußert wurde,
konnte nun im SGA der Beschluss gefasst werden, Schülerinnen und Schülern des
Musikgymnasiums bei Bedarf in der Zeit von 13:30 bis 16:00 Schulräume für musikalische
Übungszwecke zu überlassen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde für insgesamt 3
Räume abgeschlossen, womit aber eben nur beschränkte Kapazitäten angeboten
werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Instrumente von den
Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden müssen, die Schule kann
KEINE Instrumente zur Verfügung stellen (auch schuleigene Klaviere dürfen nicht benützt werden).
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, tritt der Elternverein dabei als Mieter
dieser Räume auf. Die Schülerinnen und Schüler müssen bis spätestens
vormittags desselben Tages im Sekretariat ihren Bedarf anmelden und können dann entsprechend
den vorhandenen Kapazitäten die Ihnen zugewiesenen Räume in Anspruch nehmen.
Außerdem müssen sie vor der ersten Benützung eine Erklärung mit folgendem Inhalt,
der bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auch von den Eltern gegenzuzeichnen
ist, unterschreiben:
Die Schülerinnen und Schüler haften für Sauberkeit und Mobiliar. Festgestellte, schon
bestehende Verunreinigungen oder Beschädigungen sind sofort bei Übernahme des Raumes im
Sekretariat zu melden, widrigenfalls der/die BenutzerIn dafür verantwortlich gemacht wird.
Es muss eine Haftpflichtversicherung der/des Schülers/in nachgewiesen werden, damit für den
Fall einer Beschädigung o.ä. ein Versicherungsschutz gegeben ist. Eine Haftpflichtversicherung
ist in der Regel Teil der Haushaltsversicherung, ansonsten ist im eigenen Interesse eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
Bei Bedarf und Interesse können die Nutzungsbedingungen zur „Überlassung von Klassenräumen
zu musikalischen Übungszwecken“ beim Elternverein angefragt werden.
Schulspinde
Der EV war intensiv bei der Beschaffung der neuen Schulspinde involviert und als treibende Kraft an der raschen Beschaffung beteiligt. Für die Erstausstattung der Spinde hat der EV die Schlösser zur Verfügung gestellt und unterstützt die Schule bei der Verwaltung der Spinde.